Geschäftsordung
Geschäftsordnung 2019
Geschäftsordnung des Baden-Württembergischen Wirtschaftsforums
Diese Geschäftsordnung hilft der Vereinsführung bei der Durchführung der Vereinsgeschäfte. Sie enthält Details und Anweisungen sowie Verfahrensvorschriften als Ergänzung zur Satzung.
Zur Ergänzung und Präzisierung zur Satzung 2019 und den AGB`s des WiFo wird im Sinne der DSGVO folgende Geschäftsordnung der Vollversammlung vorgestellt und durch Unterschrift anerkannt.
Der Verein trägt künftig den Namen:
Baden-Württembergischen Wirtschaftsforum e.V.
(nachstehend „WiFo“ genannt)
Präambel:
Das WiFo ist ein Förderverein zur Unterstützung der Bürger, der Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit sowie Verbesserung der Lebensqualität in Baden-Württemberg.
Das Beziehungsnetzwerk des WiFo ist eine Plattform für Information, Kommunikation, Empfehlung, Tipps, Erfahrungsaustausch, Vermittlung und Organisation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und
Umweltbedingungen.
Das WiFo ist ein neutrales und unabhängiges Netzwerk zur Förderung und zum Erhalt von Traditionen, Brauchtum, Kulturgut und Mundarten.
Das WiFo bietet Außenstellen als Ortsvereine mit Regionalbüros zur
Kooperation und Unterstützung der örtlichen Vereine und sozialen
Einrichtung in den jeweiligen Gemeinden und Städten.
Ziel des Vereins
Der Förderverein ist unabhängig und neutral (Firmen, Produkte, Politik, und Glaubensgemeinschaften). Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Ziel und Zweck des Fördervereins ist es, die Kommunikation, Erfahrung und Information für Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Förderung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen und Wirtschaftsnetzwerken jeweils am Sitz des Ortsvereins und der Region des Ortsvereins bzw. der jeweiligen regionalen Außenstellen zu fördern.
Ein weiteres Ziel ist Kulturgut, Brauchtum, Traditionen und Mundarten zu Fördern und zu Erhalten.
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.
Ebenso kann das WiFo zur Stärkung und Förderung der regionalen Wirtschaftskraft und zur Verbraucheraufklärung auch wirtschaftliche Zwecke durch Anbahnung, Empfehlung und Vermittlung von Dienstleistungen und Handelsgeschäfte mit genehmigungsfreien Produkte verfolgen.
Veränderungen und Trends in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden analysiert und
im Sinne der Verbraucherberatung werden Endverbraucher, Gewerbetreibende, Vereine, Schulen, Instituten und sonstige Gemeinschaften neutral und eindeutig unterrichtet und informiert.
Unser Fokus ist, dass diese Zielgruppen Veränderungen erkennen die Denkanstöße umsetzen und optimal diese neuen Trends und Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzen oder berücksichtigen. Ebenso sollen sie die Vielzahl von undurchsichtigen Angeboten und Informationen die am Markt angeboten werden
optimal erkennen und zuordnen können.
Es sollen Situationen z.B. des Arbeitsmarktes, neuen Berufswegen, moderner
Berufsbildung, der Altersvorsorge, der sozialen und finanziellen Sicherheit,
Gesundheitsvorsorge, Wege in die Selbständigkeit, der Lebensqualität, Energieeffizienz, Umweltschutz, Kostenoptimierung, Haushaltskosten etc. gelöst werden durch eine neutrale und unterstützende Beratung.
Maßnahmen und Aufgaben des Vereins
Die Vereinsmitglieder sind bestrebt und aufgefordert durch gezielte Maßnahmen die Ziele des Vereins zu erreichen. Insbesondere durch regelmäßige Information, Referate, Messen, Kommunikation, Veröffentlichungen, Studien und sonstige Veranstaltungen jeweils am Sitz Illingen und der Region des Vereins sowie der jeweiligen regionalen Außenstellen.
Durch Foren, Netzwerke, Diskussionen und Empfehlungen wird die Zukunftssicherung mittelständischer Unternehmer, Mitarbeiter und Privatpersonen in unserer Gesellschaft unterstützt und gefördert.
Darüber hinaus wird bei Veranstaltungen für die Vereinsmitglieder, Referenten, Dienstleister, Lieferanten, Hersteller etc. die Möglichkeit angestrebt Kontakte
zur Anbahnung neuer Geschäftsverbindungen aufzunehmen.
Der Verein ist bemüht ein Expertennetzwerk und Affiliate-System zu erstellen und damit für den Verbraucher einen Marktplatz zu errichten. Dadurch sollen die Chancen für Langzeitarbeitslose erhöht werden. Ebenso sind wir bemüht Qualifizierungs-, Existenzgründungs- und Beschäftigungspotentiale zu erschließen, fairen Wettbewerb sicherzustellen und zukunftsfähige Entwicklungen für Unternehmer und Verbraucher zu realisieren.
Der Verein stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit. Diese Absicht schließt
Geselligkeit nicht aus, sie soll vielmehr dazu dienen, das Gemeinschaftsgefühl der
Vereinsmitglieder untereinander zu fördern.
Der Verein unterstützt und fördert die Jugendarbeit und Seniorenarbeit in anderen Vereinen und kommunalen Einrichtungen sowie Wirtschaftsverbänden.
Die Arbeit des Baden-Württembergischen Wirtschafts-Forums basiert auf nachstehende Aufgaben und Ziele.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Alle Mitglieder und Funktionäre sind unentgeltlich und ehrenamtlich tätig.
Der Verein erwirtschaftet keine Gewinne und wird durch Spenden und Mitgliedsbeiträge
finanziert.
Das Baden-Württembergische Wirtschaftsforum prüft und analysiert die aktuelle
Situation der Bürger und Unternehmen. Es bietet bedarfsgerecht zu den einzelnen Themen Tipps, Lösungen und Konzepte an. Wir übernehmen Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft und mittelständischen Unternehmen nach den ethischen Grundsätzen ehrbarer Kaufleute.
Gemeinsam mit Referenten und Repräsentanten aus Gesellschaft, Wirtschaft, Institutionen gestaltet und organisiert das WiFo Informationsveranstaltungen als Plattform für Endverbraucher und Gewerbetreibende um unsere Zukunft erfolgreicher zu gestalten.
Wir erheben hohe Ansprüche an die sozialen und wirtschaftlichen Kompetenzen der
Mitglieder durch den persönlichen Austausch von Wissen und Erfahrungen in den daraus entstehenden Netzwerken, Kooperationen und Partnerschaften.
Das Baden-Württembergische Wirtschaftsforum e.V. ist gleichzeitig der
Dachverein (Stammverein) für regionale Ortsvereine bzw. Regionalstellen.
Das Wirtschaftsforum Baden-Württemberg setzt sich für eine Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Bürger, Unternehmen, Senioren und
Jugend ein. Das WiFo übernimmt die soziale Verantwortung gegenüber den
Bürgern, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Baden-Württemberg und am Sitz des
jeweiligen Ortsvereins und der Region des Vereins sowie der jeweiligen regionalen
Außenstellen.
Um die Organisation, die Arbeit und den Ablauf einzelner Aufgaben und Projekte zu präzisieren und um gesetzliche Änderungen und die DSGVO zu berücksichtigen wurde nachstehende Geschäftsordnung 2019 ergänzt und vom Präsidium als Zusatzvereinbarung zur Satzung beschlossen.
Die schnellen Veränderungen und elementaren Herausforderungen bezüglich der Vereinsarbeit sowie in sozialen und globalen wirtschaftlichen Bereichen müsste ständig die Satzung geändert und angepasst werden. Stattdessen wird eine Geschäftsordnung erstellt und beschlossen.
Die Geschäftsordnung regelt die Tätigkeit der Funktionsträger und des WiFo Präsidiums auf der Grundlage der Satzung. Sie gilt ergänzend zur Satzung und zu einzelvertraglichen Regelungen.
Die Geschäftsordnung wird vom Präsidium beschlossen und der Vollversammlung vorgestellt.
Das Präsidium besteht laut § 9 der Satzung aus dem Präsidenten (Vereinsvorsitzenden) und dem Vizepräsidenten (2. Vereinsvorsitzenden) sowie dem Schatzmeister (Kassenwart) oder dessen Stellvertreter.
Der Ausschuss des WiFo besteht laut § 8 der Satzung aus dem Präsidium und der Geschäftsleitung (Schriftführer) oder dessen Stellvertreter. Der Ausschuss wird von den Mitgliedern in der Vollversammlung gewählt und haftet gerichtlich und außergerichtlich in Personalunion. Der Ausschuss und das Präsidium sind zur Berichterstattung an die Vollversammlung verpflichtet.
Die Teilnahme weiterer Funktionsträger und Beisitzer (Ausschußmitglieder) kann auf Antrag des Präsidiums in den Ausschuss bestellt und aufgenommen werden.
Die Bestellung der Funktionsträger und Ausschussmitglieder kann jederzeit widerrufen werden.
§ 1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung
1. Diese Geschäftsordnung kann durch das Präsidium (Vorstand) jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Beteiligung anderer Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich.
2. Die einfache Mehrheit der anwesenden Präsidiumsmitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet.
3. Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald sie bekannt gegeben wurde und in der Vollversammlung zur Abstimmung vorgelegt wurde.
4. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsordnung
Grundsatz:
Alle Vorstands- und Präsidiumsmitglieder wirken und haften gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.
§ 2 Präsidium
1.Das Präsidium (Vorstand)
Das Präsidium leitet die Arbeit des Vereins und ist der Vollversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Zusammensetzung des Präsidiums ergibt sich aus der Satzung und der Geschäftsordnung.
2. Die Zusammensetzung des Gremiums
Das Präsidium kann bis zu 8 weiteren Mitgliedern als Beisitzer und Funktionsträger erweitert werden.
Der Leiter des Gremiums ist der Präsident.
Ebenso können vom Präsidium weitere Mitglieder als Projektmanager oder Projektleiter welche die Projekte leiten oder andere Aufgaben übernehmen und begleiten bzw. die als Regionalleiter eingesetzt sind, bei Bedarf als Berater bestellt werden. In der Zusammensetzung des Präsidiums soll sich die Mitgliederstruktur wiederspiegeln.
3. Sitzungstermine
Das Gremium (Ausschuss) tagt nur bei Bedarf jedoch mindestens 1 Mal im Quartal.
Das Präsidium (Vorstand) tagt in der Regel halbjährlich.
Der Präsident (Vereinsvorsitzende) kann jedoch bei Bedarf auch Präsidiums- und Ausschußsitzungen oder Ausaußerordentliche Sitzungen einberufen.
Als Ersatz für Sitzungen oder außerordentliche Sitzungen können auch IT-Medien wie z.B. Skype,
WhatsApp, Telefonkonferenz o.ä. eingesetzt werden.
Jedoch sind regelmäßig, mindestens alle 2 Monate am Ort des Vereinssitzes Sitzungen abzuhalten.
Beschlüsse müssen bei den Sitzungen vor Ort abgestimmt werden.
Die Sitzungen werden in der Regel vom Präsidenten (Vereinsvorsitzenden) oder dessen Stellvertreter geleitet und vom Geschäftsleiter (Schriftführer) spätestens 2 Wochen nach der Sitzung protokolliert
und dem Präsidenten zur Unterfertigung eingereicht.
4. Anwesenheitspflicht
Die Präsidiumsmitglieder und die Beisitzer sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet.
Bei Nichtteilnahme muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.
5. Verpflichtungserklärung
Die Präsidiumsmitglieder und Beisitzer (Ausschussmitglieder) verpflichten sich mindestens eine Aufgabe aus der „Beschreibung der Funktionen im WiFo“ zu übernehmen und gewissenhaft, zuverlässig und pünktlich auszuführen.
6. Sitzungsprotokoll
Über Sitzungen des Präsidiums (Vorstandssitzung) und des Beirats (Ausschuss) und ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen.
Das Protokoll muss umfassen:
Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmer, die Feststellung der
Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter
Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen
abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
Das Sitzungsprotokoll ist vom Schriftführer oder Protokollführer zeitnah, jedoch zwei Wochen nach der Sitzung zu erstellen und vom Präsidenten bzw. Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Jedem Sitzungsteilnehmer aus dem Ausschuss und Präsidium kann der Präsident innerhalb 4 Wochen nach der Sitzung eine Abschrift des von ihm und dem Protokollführer unterschriebenen Sitzungsprotokolls übermitteln.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstands- oder Präsidiumsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Vereinsvorsitzenden schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Sitzung entschieden.
Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
Der Präsident und das Präsidium legen die Termine für die ordentlichen Sitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest. Terminänderungen sind aus wichtigem Grund zulässig, müssen jedoch mit dem Präsidium abgestimmt und rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Einzelwünsche können nicht berücksichtigt werden.
7. Vertraulichkeit/Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Ausschuss und des Präsidiums sind nicht öffentlich.
Beschlüsse und Beratungsergebnisse sind vertraulich zu behandeln, insbesondere sind die geltenden
Bestimmungen des Datenschutzes und der DSGVO zu beachten.
Das Präsidium (Vorstand) kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen (z.B. Projektleiter, Ressortleiter, Regionalleiter oder Fachberater) zur Sitzung entscheiden.
Alle Mitglieder des Ausschuss und des Präsidiums sowie alle Sitzungsteilnehmer verpflichten sich, die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten und alle schutzwürdigen Daten und Informationen (auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt, dem Präsidium und/ oder dem Verein) vertraulich zu behandeln.
Nach Ende der Amtsperiode (auch bei Wiederwahl oder Ausscheiden des Amtsinhabers) sind alle Unterlagen innerhalb 4 Wochen zurück zu geben. Die Rückgabe muss protokolliert und quittiert werden. Unterlagen und Daten die auf Datenträger oder anderen Speichermedien gespeichert sind müssen auf Datenträger dem Präsidenten (Vereinsvorsitzenden) innerhalb 4 Wochen übergeben und anschließend gelöscht werden. Alle Daten auf Papier oder Printmedien sind vom ausscheidenden Mitglied oder Funktionär dem Vereinsvorsitzenden innerhalb 4 Wochen zu übergeben.
Das Verzeichnis der Funktionäre zur Aufgabenverteilung sowie das Merkblatt zum Datenschutz und die Verpflichtungserklärung sind verpflichtend zu beachten und einzuhalten.
8. Befangenheit
An Beratungen und Beschlüssen über Gegenstände und Themen an denen einzelne Mitglieder des Ausschuss, des Präsidiums oder Sitzungsteilnehmer direkt oder indirekt persönlich beteiligt sind, dürfen für den betreffenden Tagesordnungspunkt an der Sitzung nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dem Sitzungsleiter unaufgefordert die Befangenheit mitzuteilen. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorsitzende der Sitzung über die Ausschließung der Sitzungsteilnehmer.
9. Abstimmung und Beschlussfassung
Das Ausschuss, das Präsidium und die Vollversammlung stimmt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Teilnehmer ab. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit mit Ja oder Nein gefasst.
Bei Stimmgleichheit gilt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
In Sitzungen können wirksame Beschlüsse nur über Themen und Gegenstände gefasst werden, die bereits vor der Einladung zur Sitzung oder Versammlung vorliegen. Anträge müssen bis 3 Tage vor dem Sitzungstermin beim Präsidenten (Vorsitzenden) eingegangen sein. Angelegenheiten und Anträge, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind oder zu spät eingereichte Anträge, werden auf die nächste Sitzung vertagt. Wichtige Beschlüsse werden nur zugelassen wenn alle Sitzungsteilnehmer zustimmen.
Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder des Gremiums und des Präsidiums soweit sie nicht nur beratende Stimme haben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen, es sei denn dass Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird. Bei Wahlen ist der Kandidat nicht Stimmberechtigt.
10. Anträge zur Geschäftsordnung
Über „Anträge zur Geschäftsordnung“ ist sofort, ohne Aussprache abzustimmen.
11. Finanzielle Grundsätze
Die Tätigkeiten und Aufgaben des Vereins sind nicht auf Gewinne ausgerichtet und er finanziert sich hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Stiftungen. Finanzielle Grundregeln sind im § 5 geregelt.
§ 3 Ressort und Aufgaben der Vorstandsmitglieder und Funktionäre
1. Zuständigkeit
Mitglieder des Vorstands und Funktionäre folgenden Ressorts agieren selbstständig und
vertretend für den gesamten Vorstand. Dabei verpflichten sie sich die Beschlüsse des Vorstands einzuhalten und den Vorsitzenden immer über ihre Tätigkeiten in Kenntnis zu setzen. Bei Bedarf wird
der Vorsitzende den Restvorstand informieren und benachrichtigen.
2. Wirtschaftliche Verpflichtung
Bei Verpflichtungen finanzieller und personeller Art bedarf es der Zustimmung des Präsidiums.
Finanzielle Aufwendungen über 3000.- € sind zur Beschlussfassung in einem Kostenplan nach dem wirtschaftlichsten Grundsatz vom Schatzmeister vorzulegen.
3. Ressortverteilung für Vorstand und Funktionäre:
- Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten (1.Vereinsvorsitzenden) und dessen Stellvertreter
und dem Schatzmeister. Der Vorstand leitet die Arbeit des Vereins und ist der
Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
- Präsidium
- Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten (1.Vereinsvorsitzenden) und dessen Stellvertreter
(Vizepräsident), dem Schatzmeister (Kassier) und dem Geschäftsleiter (Schriftführer) sowie
den gewählten Beisitzern (Ausschussmitgliedern).
- Das Präsidium vertritt den Verein nach innen und außen und haftet für den Verein gemeinsam.
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
c. Präsident 1.Vorsitzender:
- Repräsentant des Vereins nach innen und außen.
- Kommunikator der einzelnen Aktivitäten im Vorstand und im Verein.
- Vorsitz bei Vorstandssitzungen, Präsidiumssitzungen und Mitgliederversammlungen
- Pressearbeit in Zusammenarbeit mit der/dem Pressesprecher
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
d. Schatzmeister (Kassierer):
- Führt das Mitglieder-Beitragskonto und verteilt dies an den Vereinsvorsitzenden
- Verwaltung der Kasse und Konten des Vereins
- Aufstellen des Haushaltsplanes (ab 20.000.- € Haushaltssumme) zur Beratung beim Vorstand
und Genehmigung durch die Vollversammlung.
- Einzug und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
- Aufstellen der Meldungen an das Finanzamt
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
e. Geschäftsleitung (Schriftführer)
- Führt die Mitgliederverwaltung und verteilt das aktuelle Mitgliederverzeichnis in jedem
Quartal im Geschäftsjahr oder bei Bedarf an den Vereinsvorsitzenden, Schatzmeister
und einer weiteren Person des geschäftsführenden Vorstands (§26 BGB).
- Verteilt die Mitgliederinformationen und die Informationen für den Vorstand.
- Versendet Mitgliederinformationen, Glückwünsche, Grüße und Einladungen.
- Übernimmt die Bekanntmachung, Organisation, Protokollierung und die Berichte
bei Sitzungen, Versammlungen und Events.
- Betreut bei Bedarf mit einem weiteren Mitglied die Homepage.
- Übernimmt die Aufgaben des Pressereferenten so lange noch keiner eingesetzt ist.
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
f. Pressesprecher:
- Pressearbeit in Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorsitzenden.
- Recherchen von Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse
- Information der Presse über Termine und Veranstaltungen
- Verfassen von Pressemitteilungen, Artikeln und Veranstaltungsankündigungen
- Beistellung von Fotos
- Ansprechpartner und Kümmern um die Belange der Presse während Veranstaltungen
- Organisieren und aktualisieren der Veröffentlichungen in der Homepage
- Organisieren und aktualisieren der Veröffentlichungen in Social Medien
- Informieren der Werbepartner und andere Stakeholder
- Bericht an den Präsidenten über die Öffentlichkeitsarbeit
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
g. Internet- und EDV-Beauftragter:
- Zuständig für alle Belange im Zusammenhang mit EDV und elektronischer Kommunikation
sowie in Zusammenarbeit mit dem Vereinsverwalter für die Betreuung der Homepage.
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
h. Sachverwalter:
- Verwaltet das Vereinsinventar
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
i. Assistent des Vorstands:
- Zuständig für das Vereinsrecht und die Erarbeitung, Aktualisierung, Anpassung und
Organisation von Satzungen, Ordnungen, Regularien, Formularen und Vordrucken sowie
deren Vorstellung und Erläuterung.
- Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Gesamtvorstand bzw. Vereinsvorsitzenden
und Schriftführer.
(Einzelheiten werden in der Stellenbeschreibung geregelt)
4. Bedingungen zur Ressortverteilung für Vorstand und Funktionäre:
- Eine Person darf höchstens 2 Ressorts verantwortlich leiten.
- Kann ein Mitglied die Leitung eines Ressorts, die Tätigkeit für ein Ressort für mindestens
4 Wochen nicht wahrnehmen, oder ist an einer Sitzung oder Versammlung verhindert, ist von
ihm / ihr dafür Sorge zu tragen, dass die Weiterführung des Ressorts durch Stellvertreter oder
Dritte gewährleistet werden kann.
- Hierzu gehört im Besonderen die Übergabe / zur Zurverfügungstellung von Daten und Materialien.
- Verlässt ein Mitglied – gleich aus welchem Grund – den Vorstand, sind innerhalb von 4 Wochen
ebenfalls alle Unterlagen und Daten zurückzugeben. (Siehe Punkt 6 Vertraulichkeit)
- Die Vorstandschaft hat die Vollmacht für eine ausscheidende oder ausgefallene Führungskraft,
Vorstandsmitglied, Ressortleiter oder Beisitzer kommissarisch eine Ersatzperson einzusetzen.
§ 4 Beiträge
- Es werden bis auf weiteres geringe Mitgliedsbeiträge erhoben.
- Es wird unterschieden in private (natürliche Mitglieder) und gewerbliche (juristische Mitglieder).
- Sollten zu einem späteren Zeitpunkt höhere Beiträge notwendig werden,
so entscheidet über die Beitragsordnung das Präsidium und die Mitgliederversammlung.
§ 5 Finanzgrundsätze des Vereins
- Die finanziellen Mittel dürfen ausschließlich zur Durchführung der Vereinsarbeit und zur
Erreichung der in der Satzung festgelegten Ziele eingesetzt werden.
- Die Ethik und der Grundsatz zur Gemeinnützigkeit und ehrenamtlichem Engagement des Vereins
dürfen zu keinem Zeitpunkt verletzt werden.
- Der Präsident hat Vollmacht über das Gesamtvermögen und alle Konten. Er darf bis zu
1.000.- € je Einzelmaßnahme Geschäfte ohne Rücksprache mit dem Präsidium tätigen.
- Mitglieder des Vorstands nach §26 BGB dürfen alleine (einzeln) Ausgaben bis zu 100 Euro
oder zu zweit bis 300 Euro tätigen. Kleinbeträge werden in Einzelbelegen gesammelt und
können in einem Betrag vergütet.
- Diese müssen in der nachfolgenden Vorstandssitzung erläutert werden.
- Ausgaben über 300 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
- Ausgaben des Vorsitzenden werden in Einzelbelegen gesammelt und in einem Betrag vergütet.
- Rechnungen und Belege werden nur erstattet, wenn sie den aktuellen gesetzlichen und
steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen.
- Der Verein darf für die Finanzierung seiner Aufgaben keine finanziellen Verbindlichkeiten
eingehen, die nicht durch die Kassenlage des Vereins gedeckt sind.
- Der Verein kann nach einstimmiger Entscheidung des Vorstands Mitgliedern des Vereins eine
Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit zahlen, sofern diese nachweisbar und berechtigt ist.
- Die Entschädigungssumme soll vom Vorstand nach Kassenlage festgelegt werden, jedoch 400
Euro pro Monat nicht überschritten werden.
- Der Verein akquiriert seine finanziellen Mittel durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Stiftungen,
öffentlichen Zuwendungen, Empfehlungsprovisionen etc. unter Beachtung der Gemeinnützigkeit.
§ 6 Arbeitskreise
- Zum Erreichen der Ziele des Vereins werden von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand Arbeitskreise und / oder Projekte gegründet, die von jeweils einem Projektleiter geleitet werden.
- Die Projektleiter berichten in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 3 Monate dem Vorstand von ihrer Arbeit.
- Die Arbeitsgruppen der Projekte wählen förderungswürdige Projekte aus und stellen diese Projekte dem Gesamtvorstand vor.
- Der Gesamtvorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Sitzungsteilnehmer innerhalb von 6 Wochen über die Förderung der vorgestellten Projekte.
- Zur Entscheidungsfindung kann der Gesamtvorstand professionelle Hilfe einholen.
§ 7 Einzelprojekte
Der Vorstand kann einzelne Projekte einrichten oder auch absagen.
Die Einzelprojekte sind im Internet beschrieben und dargestellt.
Folgende Themenbereiche sollten sich in den Projekten wiederfinden.
a. Forum
b. Business Group
- Experten-Netzwerk
- Werbegemeinschaft
- Einkaufsgemeinschaft
c. WiFo Energy
- Energieeinkauf
- Energielösungen
d. Generationen Netzwerk
- Unterhaltung
- Nachbarschaftshilfe
- Freizeit und Fitness
e. Regionalbüros
- Ortsgruppen
- Ansprechpartner vor Ort
- Regionale Veranstaltungen
f. Network & Marketing
g. Job & Karriere
- Job & Karriere
- Existenzgründer
h. Kooperationsbörse
- Arbeitsgemeinschaft
- Kapazitätsplanung
- Auftragsvermittlung
i. Beratung
- Unternehmensberatung
- Verbraucherschutz
- Zukunftssicherung
§ 8 Regionalvereine
Um die Regionale Bürgernähe zu ermöglichen ist die Berufung von selbständigen WiFo-Ortsvereine
als Förderverein und Außenstelle des Baden-Württembergischen Wirtschaftsforum e.V. geplant.
Die Einberufung der Ortsvereine erfolgt gemäß Satzung durch das Präsidium.
Der Regionalleiter wird auf Anfrage aus dem Vorstand des Hauptvereins vorgeschlagen.
Der Regionalverein bestimmt aus Eigeninitiative sein eigenes Gremium in Eigenverwaltung.
Der Regionalleiter kann bei Bedarf zur Vorstandssitzung des Hauptvereins als Berater bestellt werden.
Den Regionalleitern wird auf Mitgliederversammlungen die Möglichkeit der Berichterstattung gegeben.
§ 9 Ehrungen
Mitglieder im Dachverein oder Ortsverein können auf Antrag für besondere Leistungen geehrt werden.
Anträge sind beim Präsidium eingereicht und begründet werden.
Kriterien und Bedingungen zu Ehrungen sind:
a.) Besondere Verdienste im Ehrenamt: Urkunde + Geschenk
b.) 5 Jahre Mitgliedschaft Urkunde
c.) 10 Jahre Mitgliedschaft Urkunde + Ehrennadel in Bronze
d.) 15 Jahre Mitgliedschaft Urkunde + Ehrennadel in Silber
e.) 25 Jahre Mitgliedschaft Urkunde + Ehrennadel in Gold
Natürliche Mitglieder ab 25 Jahre Mitgliedschaft werden Ehrenmitglied und Beitragsfrei.
Die Bedingungen für Ehrungen können vom Präsidium auf Bedarf jederzeit geändert werden.
§ 10 Gültigkeit, Änderungen und Ergänzungen
Die Geschäftsordnung kann jederzeit geändert oder ergänzt werden.
Sie ist bis auf weiteres für die Mitglieder im Dachverein und in den Ortsvereinen gültig.
Sollten nach Bedarf Erweiterungen, Änderungen oder Streichungen notwendig werden
sollten entsprechend Vorschläge und Lösungen beim Präsidenten eingereicht werden.
Das Präsidium und der Ausschuss des Dachvereins wird die Ergänzung bzw. Änderung
bearbeiten und zum Beschluss der Vollversammlung vorlegen.
Die Geschäftsordnung wurde auf der Vollversammlung (Hauptversammlung) am 26.5.2019 neu aufgestellt und beschossen.